Information und Ausschreibung zum Kurzfilmwettbewerb „Saft liebt Glas“
Kurzfilmwettbewerb des Verbandes der Baden-
Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V.
Der Verband der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VF) lobt im Rahmen seiner Imagekampagne „Saft liebt Glas“ einen Kurzfilmwettbewerb aus. Gesucht werden kinotauglich produzierte Beiträge, die sich mit dem Thema der ökonomischen und ökologischen Vorteile der Glasmehrwegflasche für Fruchtsäfte beschäftigen. Es gibt viele gute Gründe, warum Saft in Glasflaschen abgefüllt wird. Die Glasflasche ist völlig undurchlässig, gibt keinerlei Stoffe an den Inhalt ab und schützt Aroma, Farbe, Geschmack und wertvolle Inhaltsstoffe eines Saftes besser als jedes andere Verpackungsmaterial. Allerdings ist der Anteil von Glasflaschen in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Dieser Entwicklung stellt sich der Verband der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie entgegen. Ziel ist es, den Verbraucher bewusst zum Kauf von Fruchtsäften in der Glasflasche zu bewegen.
Das Preisgeld des Wettbewerbs beläuft sich auf insgesamt 10.000 €, verteilt auf einen ersten (5.000 €), zwei-ten (3.000 €) und dritten (2.000 €) Platz. Die von der Wettbewerbsjury nominierten Filme werden im Rahmen einer Abendveranstaltung mit anschließender Preisvergabe am 15. Oktober 2010 in Stuttgart gezeigt. Die insgesamt fünfköpfige Jury wird sich aus Vertretern des Verbandes, der Filmbranche und der Getränkeindustrie zusammensetzen. Die besten 20 Einsendungen werden auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht. Weitere Veranstaltungen sind angedacht.
Einreichungen sind ab dem 15.04.2010 möglich. Einsendeschluss für Beiträge ist der 15. August 2010 (Posteingang beim Verband). Hinsichtlich der Gattung (Spiel-, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilm) bestehen keine Vorgaben, die Filme dürfen jedoch eine Spiellänge von 3 Minuten nicht überschreiten und der Abschluss der Produktion sollte zum Zeitpunkt der Einreichung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Die Beiträge müssen in deutscher Sprache, deutscher Synchronisation oder als fremdsprachige Produktion mit deutschen Untertiteln vorliegen. Wettbewerbsfähige Einsendungen müssen zwei Sichtungsexemplare (DVD / CD des Beitrages, eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Films (max. 200 Wörter) sowie den ausgefüllten Teilnahmebogen enthalten.
Für weitere Informationen zur Anmeldung und zum Reglement wenden Sie sich bitte an: info@ernaehrung.net.
Einsendungen sind zu richten an:
Kurzfilmwettbewerb „Saft liebt Glas“
Verband der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V.
Eduard-Pfeiffer-Str. 48
70192 Stuttgart
Über das Programm „Saft liebt Glas“:
In Baden-Württemberg werden aus heimischem Most- und Streuobst Fruchtsäfte in hoher Qualität hergestellt. Die Mitglieder des Verbandes der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie setzen für ihre Fruchtsäfte auf die VdF-Glasflasche. Das Verpackungsmaterial Glas ist wie kein anders Material ideal. Es ist völlig undurchlässig, gibt keinerlei Stoffe an den Fruchtsaft ab und schützt Aroma, Farbe, Geschmack und Inhaltsstoffe des Saftes nachweislich besser als jedes andere Verpackungsmaterial. Dazu ist die Glasverpackung umwelt- und klimafreundlich. Glasflaschen bestehen heute bis zu 70 % aus Recyclingglas, das ressourcen- und energieschonend hergestellt wird und im Gegensatz zur Plastikverpackung keinerlei Qualitätsverlust erleidet. Glasflaschen werden durchschnittlich 50 mal neu befüllt, bevor sie zu neuen Flaschen eingeschmolzen werden. Sie tragen entsprechend zur Ressourceneffizienz bei.
Die über 200 kleinen und mittelständischen Fruchtsaftabfüller und Keltereien in Baden-Württemberg bieten zusammen eine Vielfalt an hochwertigen Fruchtsaftprodukten. Dies ist weltweit einmalig. Das regional orientierte und verankerte Mehrwegsystem mit kurzen Distributionswegen und regionalen Produkten sorgt dafür, dass diese einzigartige Getränkekultur erhalten bleibt. Die Unternehmen tragen maßgeblich zur Stärkung des regionalen Wirtschaftskreislaufes bei und sichern nachhaltig regionale Arbeitsplätze. Sie werden allerdings von dem discountergeprägten Trend zur Plastikverpackung zunehmend verdrängt. Eine Entwicklung mit dramatischen Folgen für Fruchtsaftabfüller und Getränkehandel.
Adressatenkreis des Aktionsbündnisses „Saft liebt Glas“ ist deshalb der Verbraucher. Dieser soll sich beim Kauf von Fruchtsäften für regionale Qualitätsprodukte in der VdF-Mehrwegflasche entscheiden. Wenn der Rückgang der Mehrwegflaschen nicht gestoppt wird, wird dies zwangsläufig zu einer weiteren Wettbewerbsverdrängung und zur Vernichtung vieler Arbeitsplätze in der Region führen. Denn selbst wenn die mittelständischen Unternehmen es wollten – für viele kleine Betriebe ist die Umstellung auf Einwegverpackungen schlichtweg nicht finanzierbar. Sie werden gezwungen ihre Betriebe zu schließen. Der Verbraucher erhält dann nur noch weitgereiste Einheitsware von geringer Qualität der nationalen und internationalen Konzerne und des Discounts.
Die Menge an Verpackungsmüll wird weiter zunehmen und aufgrund der schlechteren ökobilanz von Einwegverpackungen den CO2-Ausstoß erhöhen. Die VdF-Mehrwegglasflasche ist die Lebensgrundlage der regionalen Saftkeltereien und Abfüllbetriebe. Verbraucher können ganz einfach zu Umwelt- und Klimaschutz beitragen, indem sie bewusst Produkte aus der Region in Mehrwegverpackungen kaufen. Die baden-württembergischen Fruchtsaftbetriebe stärken den heimischen Streuobstanbau und tragen somit zu Natur- und Landschaftsschutz bei. Der Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft hängt wesentlich vom Fortbestand der VdF-Mehrwegflaschen ab.
Fact Sheet: „Saft liebt Glas“
Kurzfilmwettbewerb des Verbandes der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V.
| Ausrichter/Veranstalter: | Verband der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VF), Eduard-Pfeiffer-Str. 48, 70192 Stuttgart |
| Partner: | Getränkeindustrie, Getränkefachgroßhandel und die Deutsche Umwelthilfe |
| Focus: | Kurzfilme, max. 3 Minuten zum Thema „Saft liebt Glas“ |
| Dotierung: | 5.000 € (erster Preis), 3.000 € (zweiter Preis), 2.000 € (dritter Preis) |
| Preisvergabe: | Am 15. Oktober 2010 in Stuttgart |
| Wettbewerbsbeginn: | Am 15. April 2010 |
| Einsendeschluss: | Am 15. August 2010 (Posteingang beim Verband, Einsendung an: Kurzfilmwettbewerb „Saft liebt Glas“; Verband der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V., Eduard-Pfeiffer-Str. 48; 70192 Stuttgart) |
| Jury: | Fünfköpfig besetzt mit Vertreter/innen der Filmbranche sowie Experten aus der Getränkebranche |
| Unterlagen/Reglement: | Download unter www.saftliebtglas.de/filmwettbewerb.php |
| Kontakt: | Hans-Walter Janitz (Geschäftsführer), |
Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb läuft vom 15.04.2010 bis 15.08.2010.
Teilnehmen können alle professionellen Filmemacher, Hobby- und Nachwuchsfilmer.
Das eingereichte Video darf eine Maximallaufzeit von 3 Minuten nicht überschreiten
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Die eingereichten Beiträge müssen die unter www.saftliebtglas.de/filmwettbewerb.php einseh- und downloadbaren technischen und formalen Anforderungen für die Beitragseinreichung erfüllen (z.B. DVD oder CD, Videoformat: H.264, MPEG-2 oder MPEG-4, Bildformat: Natives Bildformat ohne Letterbox-Format (zum Beispiel: 4:3, 16:9), Auflösung: 640 x 360 (16:9) oder 480 x 360 (4:3), Audioformat: MP3 oder AAC, Bilder pro Sekunde: 30, Maximale Länge: 3 Minuten, Max. Dateigröße: 1 GB). Beiträge, die diese Bestimmungen nicht oder nur teilweise erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.
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Die Auswahl der zugelassenen und auf www.saftliebtglas.de/filmwettbewerb.php veröffentlichten Videos unterliegt der Redaktion des Fruchtsaftverbandes Baden-Württemberg (VF). Dieser behält sich das Recht vor, Videos vom Wettbewerb auszuschließen, wenn sie gegen gesellschaftliche Grundwerte verstoßen, Gewaltverherrlichung, Pornographie o.ä. beinhalten. Ein Ausschluss bzw. eine Nichtzulassung zum Wettbewerb kann ohne Erklärung durch den VF erfolgen.
Mit der Einsendung eines/ihres Beitrags bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin,
dass alle seine/ihre Angaben wahrheitsgetreu sind.
dass die Werke seine/ihre eigene originelle Kreation und Arbeit darstellen und dass diese in keiner Weise die Rechte anderer Personen oder anderer Organisation verletzen.
dass er/sie zustimmt, dass der VF im Falle eines Schadens oder einer Klage in vollen Umfang zu entschädigen ist.
Jeder Teilnehmer behält das Urheberrecht an seinem Werk und gewährt für die von ihm eingereichten Beiträge das unentgeltliche, zeitlich unbefristete Recht zur Wiedergabe und Verwendung in Publikationen des Verbandes der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V., gleich welcher Art, sowie das Recht, die Beiträge in jeder Form zu bearbeiten oder zu verändern und die bearbeiteten oder veränderten Beiträge in jeder Art zu veröffentlichen.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm eingereichten Video- oder Filmbeiträge mit seinem Namen versehen vom Verband der Baden-Württembergischen Fruchtsaft-Industrie e.V. öffentlich vorgeführt werden.
Der VF haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte, fehlgeleitete, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Datenträger jeder Art.
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin versichert, dass sie alleinige(r) Inhaber/ Inhaberin der Urheberrechte an den eingereichten Video- oder Filmbeiträgen ist oder, sollten Urheberrechte Dritter berührt sein, sie oder er über ein Nutzungsrecht verfügt, das die Teilnahme mit dem Video-
oder Filmbeitrag an dem Wettbewerb gemäß dieser Teilnahmebedingungen ermöglicht.Sofern durch einen Beitrag Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter – insbesondere das Recht am eigenen Bild – verletzt und der VF insofern von Dritten auf Schadensersatz oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird, stellt die Teilnehmerin/der Teilnehmer den VF von jeglicher Haftung frei.
Mit Übersendung des Datenträgers geht das Eigentum an dem jeweiligen Medium auf den VF über. Der VF ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Wettbewerbs übersandte Medien dem Teilnehmer zurückzugeben. Er hat das Recht, Medien zu archivieren oder zu vernichten.
Eine Fachjury, bestehend aus der Filmwirtschaft, der Fruchtsaftindustrie und des Getränkefachgroßhandels bestimmt die Gewinner des Wettbewerbs. Die Gewinner werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung präsentiert. Die Gewinner werden vorab per E-Mail, Telefon oder Post informiert.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hier können Sie die Teilnahmebedingungen
(auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen) herunterladen:
